Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) hat ein Rechtsgutachten zum Umgang mit Wunsch nach Anonymität bei Meldung einer Kindeswohlgefährdung erstellt. Frage war unter anderem, wie weit Personen durch den ASD geschützt werden können, die Informationen zu einer möglichen Kindeswohlgefährdung mitteilen, jedoch gegenüber Dritten (z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft oder betroffene Familie) anonym bleiben möchten.
Das Rechtsgutachten 27.10.2010, J7230 LS bezieht sich auf §§ 63,64 ABs.2, § 65 SGB VIII, §§ 25, 69 Abs.1 Nr.2, § 73 SGB X.
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