ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
Eltern können Elterngeld, das ElterngeldPlus und einen Partnerschaftbonus miteinander kombinieren. Die Angebote unterstützen Eltern dabei, sich gemeinsam um die Kinder zu kümmern und Teilzeit zu arbeiten.
Der Bezug des bisherigen Elterngeldes ist weiterhin möglich. Dabei darf ein Teilzeitumfang von bis zu 30 Wochenstunden nicht überschritten werden. Entsprechend können Eltern sich nun zwischen dem Bezug von Elterngeld oder von ElterngeldPlus entscheiden.
Für wen?
Elterngeldplus erhalten
- Eltern
- Ehepartnerinnen und Ehepartner
- Lebenspartnerinnen und Lebenspartner
- Pflege- und Adoptiveltern
- Verwandte bis dritten Grades in besonderen Ausnahmefällen.
In welchen Fällen?
Eltern können ElterngeldPlus beziehen, wenn sie
- das Kind selbst betreuen und erziehen
- nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind
- in einem Haushalt mit dem Kind leben
- in Deutschland den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
In welcher Höhe?
- Das ElterngeldPlus ersetzt das wegfallende Einkommen abhängig vom Voreinkommen zu 65 bis 100 Prozent - wie das bisherige Elterngeld/BasisElterngeld auch
- Monatlich beträgt das ElterngeldPlus maximal die Hälfte des Elterngeldes, das den Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde
- mindestens 150 Euro monatlich (auch für Nichterwerbstätige)
- maximal 900 Euro monatlich
- auch für Selbständige
Gibt es Zuschläge für Mehrlingsfamilien auch beim ElterngeldPlus?
Auch für den Geschwisterbonus und den Mehrlingszuschlag gilt: Hier wird die Hälfte des Betrags über den doppelten Zeitraum ausgezahlt, also
- bei Geschwisterkindern: + 5 Prozent (mindestens 37,50 Euro) des zustehenden Elterngeldes
- bei Mehrlingsgeburten: + 150 Euro für jedes zweite und weitere Mehrlingskind
Partnerschaftsbonus
Mit dem Partnerschaftsbonus kann die Bezugszeit des ElterngeldPlus um 4 Monate verlängert werden,
- wenn beide Eltern/Berechtigte gleichzeitig für vier aufeinanderfolgende Monate jeweils zwischen 25-30 Wochenstunden erwerbstätig sind
- auch für Alleinerziehende, wenn sie für mindestens vier Monate in Teilzeit zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten.
- Der Partnerschaftsbonus kann vor, während, nach oder ganz ohne ElterngeldPlus-Bezug genommen werden
Für wie lange?
Das Elterngeldplus kann in verschieden Zeitmodellen bezogen werden:
- Elternpaare, die sich die Betreuung und Erwerbstätigkeit von Anfang an partnerschaftlich teilen, können bis zum 14. Lebensmonat parallel ElterngeldPlus beziehen.
- Mit dem Partnerschaftsbonus verlängert das ElterngeldPlus den Elterngeldbezug auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus.
- Ab dem 15. Lebensmonat besteht nur noch Anspruch auf ElterngeldPlus
Ist eine Kombination von Elterngeld und ElterngeldPlus möglich?
Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus können flexibel miteinander kombiniert werden:
- Eltern stehen insgesamt 14 Elterngeldmonate in der bisherigen Form zur Verfügung, die sie flexibel in ElterngeldPlus-Monate aufteilen können. So kann beispielsweise eine Mutter oder ein Vater neun Monate bisheriges Elterngeld (Basiselterngeld) und anschließend 6 Monate ElterngeldPlus beziehen.
- Nach dem 14. Lebensmonat des Kindes kann nur noch ElterngeldPlus bezogen werden. Dies muss ab dem 15. Lebensmonat von mindestens einem Elternteil ohne Unterbrechung geschehen. Dabei kann der Bezug zwischen Mutter und Vater wechseln.
Wo und wie wird ElterngeldPlus beantragt?ElterngeldPlus muss schriftlich bei den Elterngeldstellen beantragt werden. Jeder Elternteil kann für sich einmal einen Antrag auf ElterngeldPlus stellen. Der jeweilige Antrag kann bis zum Ende des ElterngeldPlus-Bezuges geändert werden. Die Adressen der Elterngeldstellen und der Antrag auf Elterngeld sind auf der Website des Niedersächsischen Sozialministeriums zu finden.
Weiterführende Informationen, Broschüren und Links
Ein hilfreicher Elterngeldrechner mit Planer steht auf dem Familienportal des Bundesfamilienministeriums zur Verfügung. Er berücksichtigt die Möglichkeiten, die sich aus der Kombination von Elterngeld, neuem ElterngeldPlus und Partnerschaftbonus ergeben.
Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) finden Sie auf der Website des Bundesjustizministeriums.
ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren ElternzeitDie 12-seitige Broschüre informiert über die neuen Möglichkeiten und zeigt anhand von Beispielen, warum sich das ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus lohnt. Sie kann auf der Website des BMFSFJ kostenlos bestellt oder heruntergeladen werden.
Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit - Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
Die ausführliche Broschüre des Bundesfamilienministeriums ist unter www.bmfsfj.de erhältlich.
Hier geht es um das Eltern-Geld, das Eltern-Geld-Plus und die Eltern-Zeit. Ein Heft in Leichter Sprache
Die Broschüre erklärt in Leichter Sprache die neuen Regelungen beim Elterngeld und der Elternzeit. Sie kann auf der Website des BMFSFJ kostenlos bestellt oder heruntergeladen werden.
Neue Chancen für Eltern - Regelungen im ÜberblickGleichberechtigung und Vernetzung e.V. hat das Infoblatt zu
Elternzeit und Elterngeld und nun ElterngeldPlus aktualisiert. Es informiert über
Anspruchsberechtigte und -voraussetzungen sowie über Dauer, Höhe und
Antragstellung. Auch Krankenversicherungsschutz, Kündigungsschutz und
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selbständig tätige Frauen haben Anspruch auf Mutterschafts- und
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