Mutterschaftsgeld
Mutterschaftsgeld ist eine finanzielle Leistung, die von den Krankenversicherungen oder vom Bundesversicherungsamt Frauen während der gesetzlichen Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag gezahlt wird.
Wie lange wird Mutterschaftsgeld gezahlt?
Das Mutterschaftsgeld wird
- im Normalfall während der letzten sechs Wochen vor der Geburt, für den Entbindungstag und für die ersten acht Wochen nach der Geburt gezahlt.
- bei Mehrlings- und Frühgeburten von acht auf zwölf Wochen ab dem Entbindungstag verlängert.
- um vier Wochen verlängert, wenn das Baby mit einer Behinderung zur Welt kommt und die Behinderung in den ersten acht Wochen nach der Geburt ärztlich festgestellt wird.
Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkassen
Frauen bekommen während der gesetzlichen Mutterschutzfristen Mutterschaftsgeld, wenn sie selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse (also nicht beitragsfrei familienversichert) sind, und
- einen Krankengeldanspruch haben oder
- in einem Arbeits- oder Heimarbeitsverhältnis stehen.
- Auch Teilzeit- oder geringfügig Beschäftigte und erwerbstätige Studentinnen erhalten Mutterschaftsgeld, wenn sie selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind.
In welcher Höhe?
Das Mutterschaftsgeld beträgt während der Mutterschutzfristen
- von der gesetzlichen Krankenkasse 13 Euro am Tag und
- vom Arbeitgeber zusätzlich die Differenz zum Einkommen.
- Arbeitslose bekommen das Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.
Wo beantragen?
In diesen Fällen kann das Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse, bei der die Mitgliedschaft besteht, beantragt werden.
Krankentagegeld der privaten Krankenkassen
Seit April 2017 haben auch selbstständige Frauen, die eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben, während der Mutterschutzfristen einen Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Krankentagegeldes.
Mutterschaftsgeld des Bundesversicherungsamts
Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt erhalten Frauen, die
- privat krankenversichert oder
- bei einer gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei familienversichert sind.
In welcher Höhe?
Das Mutterschaftsgeld beträgt dann
- maximal 210 Euro.
Wo beantragen?
Das Mutterschaftsgeld kann in diesem Fall beim Bundesversicherungsamt beantragt werden:
Bundesversicherungsamt
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
T 0228 / 619 18 88
www.bundesversicherungsamt.de/mutterschaftsgeld
Weiterführende Informationen, Broschüren und Links
Leitfaden zum MutterschutzDie Broschüre des Bundesfamilienministeriums enthält einen Überblick über die Schutzvorschriften am Arbeitsplatz während
Schwangerschaft und Stillzeit (insbesondere Arbeitszeit- und
Arbeitsschutzbestimmungen), zum Kündigungsschutz sowie über die finanziellen Leistungen. Im Anhang ist der Gesetzestext aufgenommen. Außerdem gibt es eine Checkliste
mit wichtigen Terminen, Fristen und Hinweisen.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.): Leitfaden zum Mutterschutz, Berlin 2018, 120 Seiten.
Der Leitfaden steht auf www.bmfsfj.de zum Download zur Verfügung oder kann dort als kostenlose Druckversion bestellt werden.
Wenn Selbständige Kinder kriegen - mediafon-Ratgeber zu Mutterschafts-, Elterngeld und weiteren Leistungen
Auch selbständig tätige Frauen haben Anspruch auf Mutterschafts- und Elterngeld - jedenfalls die meisten. Und es gibt noch weitere Leistungen für Mütter, Eltern und Kinder, auf die in diesem Ratgeber eingegangen wird. Denn insbesondere für Selbständige ist die Rechtslage in vielen Fällen etwas kompliziert. Die digitale Broschüre enthält die aktuellen Regelungen für den Mutterschutz nach der Reform 2017, das Mutterschaftsgeld und das neue "Mutterschaftsgeld" für privat krankenversicherte Frauen, für Elterngeld, Elterngeld Plus, Partnerschaftsmonate und Elternzeit, das Kindergeld, den Kinderzuschlag und die Freibeträge bei der Einkommensteuer, außerdem neue Informationen zum Kinderkrankengeld.
Rüdiger Lühr / mediafon (Hrsg.): Wenn Selbstständige Kinder kriegen - mediafon-Ratgeber zu Mutterschafts-, Elterngeld und weiteren Leistungen, Stand 01.01.2018, 28 Seiten.
Der Ratgeber steht als PDF-Datei unter www.mediafon.net zur Verfügung. mediafon - Beratungsnetz für Solo-Selbständige ist ein Angebot von ver.di.
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