Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) hat ein Rechtsgutachten zur Übernahme von Rechtsanwaltskosten als Bestandteil der Fürsorgepflicht des Dienstherrn bzw. des Arbeitgebers veröffentlicht.
Im vorliegenden Fall geht es um die Diffamierung einer ASD-Fachkraft im Internet und die Übernahme von Rechtsanwaltskosten für die Prüfung und ggf. Durchsetzung eines zivilrechtlichen Unterlassungsanspruchs. Das Rechtsgutachten hält wegen der besonderen Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte, die im Falle einer Internet-Diffamierung möglich sind, die Übernahmepflicht als naheliegend.
Das Rechtsgutachten 20.07.2015 – J 1.330 Lh bezieht sich auf § 241 Abs. 2 BGB, § 78 BBG.
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