Förderung Familienentlastender Dienste
Das Land Niedersachsen fördert mit einer zum 1. Januar 2014 neugefassten Richtlinie familienentlastende Dienste. Diese unterstützen Familien, in denen Kinder mit Behinderungen leben, stunden- oder tageweise bei der Betreuung.
Familien, in denen Kinder mit Behinderungen leben, sind stark belastet. Die Betreuung ist für die Eltern häufig körperlich und psychisch sehr anstrengend. Stundenweise oder tageweise können die sogenannten Familienentlastenden Dienste die Betreuung der Kinder übernehmen. Die Eltern können die Zeit nutzen – für sich, für den Partner oder die Partnerin und für die Geschwisterkinder.
"Die Entlastung der Familien, in denen ein Kind mit Behinderung lebt, ist mir wichtig. Die Familien brauchen Unterstützung und Pausen, um ihre Gesundheit zu erhalten und am gesellschaftlichen, kulturellen und sozialen Leben teilnehmen zu können. Deshalb habe ich mich dafür eingesetzt, dass wir die Familienentlastenden Dienste weiterhin fördern können", sagt Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt.
Die Familienentlastenden Dienste bieten eine Betreuung und Förderung im Wohnumfeld der Familie oder in anderen Räumlichkeiten an. Die Familienentlastenden Dienste bieten für die Kinder und Jugendlichen mit Behinderung gesellschaftliche Teilhabe und stärken die Familien.
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