Trauungsverbot für Minderjährige: Kommunen zuständig bei Gesetzesverstößen
Die Landkreise, kreisfreien und großen selbstständigen Städte sind künftig für die Verfolgung und Ahndung bei Zuwiderhandlungen gegen das "Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen" zuständig. Das mit dem zum 22. Juli 2017 in Kraft getretene Trauungsverbot für Minderjährige ist bußgeldbewehrt. Dazu hat die niedersächsische Landesregierung eine entsprechende Änderung der "Verordnung über sachliche Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten" beschlossen. Sie ist ab dem 25. April 2018 gültig.mehr
Landesregierung beschließt Gesetz zur psychosozialen Prozessbegleitung im Strafverfahren
Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 18. Oktober 2016 den Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren beschlossen. Ab dem 1. Januar 2017 haben Kinder, Jugendliche und besonders schutzbedürftige Erwachsene, die Opfer von Sexual- und Gewalttaten geworden sind, einen rechtlichen Anspruch auf eine solche kostenlose Begleitung.mehr
Einsetzung einer Kinderkommission
Der niedersächsische Landtag hat in seiner Sitzung am 17. September 2015 die Einrichtung einer Kinderkommission beschlossen. Sie soll dafür sorgen, dass die Rechte von Kindern stärker in das öffentliche Bewusstsein rücken und stärker berücksichtigt werden. Die Kinderkommission soll auch als Beschwerde- und Ombudsstelle fungieren und "im Einklang" mit dem Landesjugendhilfeausschuss eingerichtet werden. Am 6. Dezember 2016 hat sich die Niedersächsische Kinderkommission konstituiert.mehr
Gesetz zur Förderung der Gesundheit und Verbesserung des Schutzes von Kindern in Niedersachsen (NFrüherkUG)
Seit April 2010 werden in Niedersachsen Eltern und ihre Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, verbindlich zu Früherkennungsuntersuchungen eingeladen. Ziel des "Niedersächsischen Gesetzes über das Einladungs- und Meldewesen für Früherkennungsuntersuchungen von Kindern" (NFrüherkUG) ist es, dass Kinder in größerem Maß als bisher an Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten teilnehmen.mehr