Am 1. Januar 2012 ist das neue Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz - BKiSchG) setzt verstärkt auf Zusammenarbeit und Kooperation der relevanten Akteure.
Mehr ...
Nach einem Beschluss des Bundestages vom Oktober 2011 trat am 1. Januar 2012 das Gesetz zur Familienpflegezeit (FPfzG) in Kraft. Es ermöglicht Beschäftigten, ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden zu reduzieren, wenn sie Angehörige pflegen.
Mehr ...
Seit April 2010 werden Eltern und ihre Kinder verbindlich zu Kinderfrüherkennungsuntersuchungen in Niedersachsen eingeladen. Ziel des neuen Niedersächsischen Gesetzes über das Einladungs- und Meldewesen für Früherkennungsuntersuchungen von Kindern (NFrüherkUG) ist es, dass Kinder in größerem Maß als bisher an Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten teilnehmen.
Mehr ...
Zum 1. Januar 2007 trat das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) anstelle der Regelungen zum Erziehungsgeld in Kraft. Mütter und Väter, die vor der Geburt eines Kindes erwerbstätig waren, haben damit Anspruch auf Elternzeit zur Betreuung eines Kindes. Als Ausgleich für das entfallende Einkommen können sie während dieser Zeit Elterngeld als Lohnersatzleistung beantragen.
Mehr ...
Das Kinderförderungsgesetz (KiföG) von Dezember 2008 sieht vor, ab dem Jahr 2013 jedem dritten Kind unter drei Jahren einen Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen. Außerdem beinhaltet es neben dem quantitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung zusätzlich die qualitative Verbesserung der Kindertagespflege.
Mehr ...
Das Niedersächsische Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) regelt unter anderem die landesrechtlichen Bestimmungen über die Räume und Ausstattungen der Kindertageseinrichtungen. Gleichzeitig legt das KiTaG einen Anspruch für Kinder auf einen Platz im Kindergarten fest. Darüber hinaus ist hier auch seit 1. August 2007 die Freistellung von Elternbeiträgen im letzten Kindergartenjahr geregelt.
Mehr ...
Das Niedersächsische Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) konkretisiert unter anderem die Erlaubnis zur Kindertagespflege des § 43 SGB VIII. In Niedersachsen können seit 1. Juli 2007 unter besonderen Voraussetzungen mehr als acht Kinder in geeigneten Räumen betreut werden.
Mehr ...
Das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) vom 1. Oktober 2005 enthält unter anderem neue Regelungen im Bereich der Kinderbetreuung in Tagespflege. So brauchen Tagespflegepersonen eine Erlaubnis, wenn sie Kinder außerhalb deren Wohnung mehr als 15 Stunden wöchentlich länger als drei Monate gegen Entgelt betreuen.
Mehr ...
Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) vom 1. Januar 2005 verpflichtet der Bundesgesetz-geber die Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe zum Ausbau der Kinderbetreuungsplätze vor allem für die unter Dreijährigen. Spätestens ab dem 1. Oktober 2010 muss eine bedarfsgerechte Anzahl an Betreuungsplätzen für Kinder zur Verfügung stehen. Dies gilt vor allem für Kinder unter drei Jahren und im schulpflichtigen Alter.
Mehr ...