Wissenswertes für Familien
Einen Antrag auf Bezuschussung der Bildungs- und Freizeitmaßnahmen für Kinder können Alleinerziehende und Familien mit einem Kind oder mehreren Kindern aus Niedersachsen stellen. Die Anträge nehmen "DabeiSein!" - Servicestellen entgegen, von denen mittlerweile mehr als 500 in Niedersachsen eingerichtet sind.
Wofür können Zuschüsse gewährt werden?
Aus dem Sonderfonds für Kinder "DabeiSein" können Anträge gestellt werden für
- Jugend- und Familienfreizeiten (wenn Kinder allein teilnehmen)
- Erholungsmaßnahmen
- Kursgebühren für Musik- und Kunstschulen
- Nachhilfeunterricht
- Klassenfahrten.
Voraussetzung zur Antragstellung
Die Mittel aus dem Sonderfonds "DabeiSein!" können Personen beantragen, die
einkommensabhängige Sozialleistungen beziehen nach dem
- SGB II und SGB XII
- Asylbewerberleistungsgesetz
- Wohngeldgesetz oder
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz.
(hier genügt die Vorlage des entsprechenden Leistungsbescheides in Kopie)
oder
deren Bruttobezüge nicht höher sind als das 2,5 fache, bei allein Stehenden oder Haushaltsvorstand als das 4,5 fache des Regelsatzes nach dem SGB II. Bei der Ermittlung der Einkommensgrenze ist das Familieneinkommen zu berücksichtigen. Für die Berechnung der Einkommensgrenze nutzen Sie bitte diesen Rechner. Die Regelsätze betragen für
- den Haushaltsvorstand 359 Euro
- Kinder unter 6 Jahren 215 Euro
- Kinder von 6 bis 14 Jahren 251 Euro
- Kinder ab 14 Jahren 287 Euro.
