STARTSEITE | IMPRESSUM | SITEMAP

Praxisnahe Hygienestandards für Tagespflegeeltern in Berlin

Der Berliner Senat schafft mit praxisnahen Hygienestandards Rechtssicherheit für Berliner Tagespflegeeltern. Demnach gelten Tagespflegeeltern zwar weiter als "Lebensmittelunternehmer", müssen aber nicht den gleichen Hygieneanforderungen genügen wie beispielsweise Großküchen. Das teilt die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Berlin im August 2012 mit.

Die vereinfachten Hygienestandards sind von jedem Privathaushalt ohne besonderen Aufwand zu erfüllen. Dazu gehören unter anderem abwaschbare Arbeitsflächen in der Küche oder ein Kühlschrank.

Betreiberinnen und Betreiber neuer Tagespflegestellen erhalten in Schulungen Informationen zur Lebensmittelhygiene. Bei bestehenden Tagespflegestellen werden die grundlegenden Anforderungen an die Lebensmittelhygiene einmalig mit einem Fragebogen abgefragt. Nach Auswertung der Fragebögen entscheiden die zuständigen Lebensmittelaufsichtsämter, ob weitere Maßnahmen notwendig sind. Kontrollen vor Ort soll es nur geben, wenn der Verdacht auf gesundheitliche Risiken für die Kinder besteht. Die Fachberaterinnen und Fachberater der Jugendämter werden bei ihren jährlichen Hausbesuchen die hygienischen Gegebenheiten vor Ort im Blick haben.

2005 hatte die EU festgelegt, dass Tagespflegepersonen unter die EU-Lebensmittelrechts-Basisverordnung fallen und als "Lebensmittelunternehmer" gelten. In der Folge hatte es große Unsicherheit bei den Betroffenen gegeben. Mit dem neuen Verfahren sind nun auch die Betroffenen zufrieden.

Zurück...