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Elterliche Sorge

Für Eltern bestehen die Pflicht und das Recht, für ihr minderjähriges Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Sie umfasst die Sorge für

  • die Person des Kindes (Personensorge)
  • das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge)
  • die Vertretung des Kindes.

Wem steht sie zu?
Verheirateten Eltern steht die Sorge gemeinsam zu. Sind sie nicht verheiratet, gilt die gemeinsame elterliche Sorge nur dann, wenn beide

  • erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärung) oder
  • heiraten.

Ansonsten hat die Mutter die elterliche Sorge.

BeratungWichtig! Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im August 2010 können unverheiratete Väter das Sorgerecht für das gemeinsame Kind auch ohne die Zustimmung der Kindesmutter erhalten. Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung müssen die Familiengerichte bei einem entsprechenden Antrag das gemeinsame Sorgerecht von Vater und Mutter anordnen, wenn das dem Kindeswohl entspricht.

Wie und wann kann die Sorgeerklärung abgegeben werden?
Eine Sorgeerklärung kann nur selbst abgegeben werden. Sie muss öffentlich beurkundet werden. Auch schon vor der Geburt des Kindes kann die Erklärung abgegeben werden.

Wo wird sie abgegeben?
Niedersachsen Die elterliche Sorge kann beim Jugendamt oder vor einem Notar abgegeben werden. Eine Übersicht über die Jugendämter der niedersächsischen Landkreise und kreisfreien Städte finden Sie unter www.agjae.de.

Das Sorgerecht nach Trennung und Scheidung
Wenn die Eltern getrennt leben, hat das Kind in der Regel einen Lebensmittelpunkt bei einem Elternteil. Sofern beiden die elterliche Sorge zusteht, ist es notwendig, dass die Eltern die Entscheidungen in Angelegenheiten, die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind, gemeinsam und im Einverständnis treffen. Bei Angelegenheiten des täglichen Lebens kann der Elternteil allein entscheiden, bei dem das Kind lebt. So betreffen beispielsweise

Angelegenheiten des täglichen Lebens

Angelegenheiten mit erheblicher Bedeutung

  • Mahlzeiten
  • Schulalltag
  • Bestimmung der Schlafenszeit
  • Fernsehkonsum
  • Wahl der Schule bzw. Schulform
  • medizinische Eingriffe wie Operationen (gilt nicht bei Notfällen)
  • religiöse Erziehung

Weiterführende Informationen, Broschüren und Links

Buchtipp

Eltern vor dem Familiengericht. Schritt für Schritt durch das kindschaftsrechtliche Verfahren
Die Broschüre erläutert sowohl die gesetzlichen Regelungen bei Trennung oder Scheidung als auch die im Falle einer Kindeswohlgefährdung vorgesehenen Verfahrensschritte. Der Leitfaden führt Eltern, die sich in der Folge eines Familienkonflikts an das Familiengericht wenden oder dies in Erwägung ziehen, Schritt für Schritt durch das kindschaftsrechtliche Verfahren. Die wichtigsten Verfahrensschritte und Handlungsmöglichkeiten werden leicht verständlich erläutert, von der ersten Antragstellung bei Gericht über die mündliche Verhandlung bis zu den möglichen Ergebnissen. Ein Anhang enthält Rechtsgrundlagen, Literaturhinweise und nützliche Adressen.

Deutschen Liga für das Kind / Deutscher Paritätische Wohlfahrtsverband (Hrsg.): Eltern vor dem Familiengericht. Schritt für Schritt durch das kindschaftsrechtliche Verfahren, 3,00 Euro, zu beziehen über: Deutsche Liga für das Kind, Charlottenstraße 65, 10117 Berlin, T 030 / 28 59 99 70, post@liga-kind.de

Wegweiser für den Umgang nach Trennung und Scheidung
Welche Bedürfnisse hat das Kind in diesem Lebensabschnitt, wie sollten sich Eltern verhalten, welche Chancen und Risiken bestehen für das Kind? Der Wegweiser enthält außerdem rechtliche Erläuterungen sowie als Service Literaturhinweise, Adressen und Materialien wie eine Mustervereinbarung für die Familie zum Umgang miteinander.

Der Ratgeber "Wegweiser für den Umgang nach Trennung und Scheidung" kann als Druckversion über die Website des VAMV bestellt werden (4,00 Euro inkl. Versandkosten).

Informationen für Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind
Die Broschüre der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ bietet einen Überblick über die Rechte, Pflichten und Möglichkeiten nicht miteinander verheirateter Eltern und ihrer Kinder. Berücksichtigt sind aktuelle Rechtsänderungen und Entwicklungen wie beispielsweise die Übergangsregelung zur elterlichen Sorge des Kindesvaters.

Die Broschüre (0,20 Euro zzgl. Versandkosten) kann über das Online-Shopsystem auf der Website der AGJ bestellt werden.

Webtipp

www.vamv.de Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) vertritt die Interessen der Einelternfamilien. Mit der Website will er beraten, informieren und praktische Hilfestellung geben. Mit zahlreichen Broschüren, Ratgebern und Kontaktadressen können Interessierte hier Hilfe zur Selbsthilfe finden.

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