Elterngeld
Seit 2007 erhalten Eltern für die Betreuung ihres Kindes nach der Geburt bis zu 14 Monaten das sogenannte Elterngeld. Es ist nach der Höhe des Einkommens vor der Geburt des Kindes gestaffelt. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2013 geboren werden, gibt es bei der Berechnung des maßgeblichen Nettoeinkommens einige Änderungen: sowohl bei Beschäftigten als auch bei Selbstständigen werden die Abzüge für Steuern und Sozialabgaben pauschaliert ermittelt. Studierende, Hausfrauen und Hausmänner sowie Eltern, die wegen der Betreuung älterer Kinder nicht gearbeitet haben, erhalten das Mindestelterngeld.
Für wen?
Elterngeld erhalten
- Eltern
- Ehepartnerinnen und Ehepartner
- Lebenspartnerinnen und Lebenspartner
- Pflege- und Adoptiveltern
- Verwandte bis dritten Grades in besonderen Ausnahmefällen.
In welchen Fällen?
Eltern können Elterngeld beziehen, wenn sie
- das Kind selbst betreuen und erziehen
- nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind
- in einem Haushalt mit dem Kind leben
- in Deutschland den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
In welcher Höhe?
Das Elterngeld ist nach der Höhe des Einkommens vor der Geburt des Kindes gestaffelt:
- für Nettoeinkommen von weniger als 1.000 Euro: schrittweise bis zu 100 Prozent
- für Nettoeinkommen zwischen 1.000 Euro und 1.200 Euro: 67 Prozent
- für Nettoeinkommen von 1.220 Euro: 66 Prozent
- für Nettoeinkommen von 1.240 Euro und mehr: 65 Prozent
- mindestens 300 Euro monatlich
- maximal 1.800 Euro monatlich
- für Bruttojahreseinkommen von mehr als 500.000 Euro (Alleinerziehende mehr als 250.000 Euro): kein Anspruch auf Elterngeld
Gibt es Zuschläge für Mehrlingsfamilien?
Mehrkindfamilien mit kleinen Kindern profitieren vom so genannten Geschwisterbonus:
- bei Geschwisterkindern: + 10 Prozent (mindestens 75 Euro) des zustehenden Elterngeldes
- bei Mehrlingsgeburten: + 300 Euro für jedes zweite und weitere Mehrlingskind
Für wie lange?
Das Elterngeld kann in verschieden Zeitmodellen bezogen werden:
- zwölf Monate für einen Elternteil
- insgesamt vierzehn Monate: wenn zwölf Monate für ein Elternteil + zwei weitere Monate für den anderen Elternteil
- sieben Monate: wenn beide Elternteile gleichzeitig
- zu verlängern auf bis zu 24 Monate: wenn die Monatsbeiträge halbiert werden
- Alleinerziehende vierzehn Monate: wenn es vorher eine Erwerbsbeteiligung gab
- Alleinerziehende zwölf Monate: wenn es vorher keine Erwerbsbeteiligung gab.
Werden Sozialleistungen angerechnet?
Seit Januar 2011 wird das Elterngeld bei
- Arbeitslosengeld II
- Sozialhilfe
- Kinderzuschlag
als Einkommen angerechnet. Für Elterngeldberechtigte, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, gibt es jedoch einen Elterngeldfreibetrag. Er entspricht dem Einkommen vor der Geburt des Kindes und beträgt höchstens 300 Euro. In dieser Höhe bleibt das Elterngeld bei den genannten Leistungen weiterhin anrechnungsfrei.
Bei anderen Sozialleistungen, zum Beispiel
- BAfÖG
- Wohngeld
wird das Elterngeld bis zur Höhe des Mindestbetrages von 300 Euro nicht als Einkommen berücksichtigt.
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Weiterführende Informationen, Broschüren und Links
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