Handlungsempfehlungen der AGJ zum Bundeskinderschutzgesetz
Die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter haben Handlungsempfehlungen zum im Januar 2012 geänderten Bundeskinderschutzgesetz formuliert. Sie sollen als Orientierungsrahmen dienen und erste Hinweise zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes für die örtliche Ebene der Kinder- und Jugendhilfe geben.
Die Handlungsempfehlungen beinhalten Informationen
- zu Frühen Hilfen,
- zum Auf- und Ausbau von Netzwerkstrukturen im Kinderschutz,
- zu Verfahrensvorgaben zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes,
- zur Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen,
- zur Sicherstellung der Beratungsqualität und der Kontinuität bei Hilfe in Pflegeverhältnissen,
- zur Qualitätsentwicklung sowie zur Kinder- und Jugendhilfestatistik.
Darüber hinaus sind die Informationen zu den Neuregelungen zur Betriebserlaubnis mit aufgenommen worden.
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