STARTSEITE | IMPRESSUM | SITEMAP

Handlungsempfehlungen der AGJ zum Bundeskinderschutzgesetz

Die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter haben Handlungsempfehlungen zum im Januar 2012 geänderten Bundeskinderschutzgesetz formuliert. Sie sollen als Orientierungsrahmen dienen und erste Hinweise zur Umsetzung des Bundeskinder­schutzgesetzes für die örtliche Ebene der Kinder- und Jugendhilfe geben.

Die Handlungsempfehlungen beinhalten Informationen

  • zu Frühen Hilfen,
  • zum Auf- und Ausbau von Netzwerkstrukturen im Kinderschutz,
  • zu Verfahrensvorgaben zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes,
  • zur Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen,
  • zur Sicherstellung der Beratungsqualität und der Kontinuität bei Hilfe in Pflegeverhältnissen,
  • zur Qualitätsentwicklung sowie zur Kinder- und Jugendhilfestatistik.

Darüber hinaus sind die Informationen zu den Neuregelungen zur Betriebserlaubnis mit aufgenommen worden.

Zurück...