STARTSEITE | IMPRESSUM | SITEMAP

Kindertagespflege

In der Kindertagespflege werden Kinder von Tagesmüttern oder Tagesvätern betreut. Die Tagespflege ist eine familienähnliche Betreuungsform. Es werden wenige Kinder von einer Person - in der Regel im Haushalt der Tagesmutter oder des Tagesvaters - betreut und die Betreuungszeiten können flexibel vereinbart werden.

In verschiedenen Modellen kann diese Betreuungsform ausgeübt werden

  • die Tagespflegeperson kommt in den Haushalt des Kindes
  • bis zu fünf Kinder können im Haushalt der Tagespflegeperson betreut werden
  • in Einzelfällen bietet die Tagespflegeperson die Betreuung auch in den Räumen einer Kindertagesstätte oder in angemieteten Räumen an
  • in so genannten Großtagespflegestellen können mehr als fünf Kinder von mehreren Tagesmüttern oder Tagesvätern (und gegebenenfalls einer pädagogischen Fachkraft) betreut werden.

RechtlichesMeistens kommen die Kinder in den Haushalt der Tagepflegeperson. Dort werden sie betreut und verpflegt. Die Betreuungszeiten können von der Betreuungsperson und den Eltern flexibel gestaltet werden.

Die Tagespflege wird vor allem dann als Betreuungsform gewählt, wenn eine individuelle Betreuung erwünscht ist, die Kinder noch sehr klein sind - unter drei Jahren - oder ein Betreuungsplatz in einer öffentlichen Einrichtung noch nicht frei ist. Aber auch in Randzeiten der Kindertageseinrichtungen wie etwa früh morgens, spät nachmittags bis abends oder in den Ferienzeiten ist die Tagespflege eine flexible Alternative.

Eltern können über Jugendämter und über die Familien- und Kinderservicebüros in Kontakt mit den Tagespflegepersonen treten. Vermittelt werden über diese Stellen nur die Tagesmütter oder Tagesväter, die eine Erlaubnis zur Kindertagespflege haben. In der Regel haben die vermittelten Tagesmütter oder Tagesväter eine Qualifizierung durchlaufen. Ziel ist in diesem Bereich, dass zukünftig alle vermittelten Tagespflegepersonen über eine Qualifizierung verfügen. Diese Fortbildungen sollen nach dem so genannten 160 Stunden Curriculum des Deutschen Jugendinstituts angeboten werden.

Die Kosten für die Tagespflege sind je nach Betreuungsperson unterschiedlich. Abhängig davon, wie viele Kinder für wie viele Stunden betreut werden, beträgt das Entgelt pro Stunde und Kind zwischen 2,50 Euro und 5,00 Euro. Gesetzlich festgeschrieben ist, dass alle Eltern einen Antrag beim Jugendamt stellen können, damit die Kosten der Kindertagespflege übernommen werden können, soweit die finanzielle Belastung für die Betreuungskosten den Eltern nicht zuzumuten ist. Die Kosten, die übernommen werden können, sind in bestimmte Sätze festgelegt. Diese variieren je nach Kommune.

Weiterführende Informationen, Broschüren und Links

Niedersachsen

In Niedersachsen sind vor allem für die Vermittlung von Kindertagespflegestellen die Familien- und Kinderservicebüros zuständig. Sortiert nach niedersächsischen Landkreisen und kreisfreien Städten bietet die Aktionslandkarte einen Überblick über alle Anlaufstellen vor Ort.

Webtipp

www.handbuch-kindertagespflege.de Das Handbuch Kindertagespflege ist ein Online-Angebot des Bundesfamilienministeriums. Es informiert Eltern über die Tagespflege, über staatliche Leistungen sowie über die Auswahl einer Tagespflegeperson.


Rechtliches

Vorschriften zur Kindertagespflege sind im Gesetzestext des Achten Buches des Sozialgesetzbuches auf der Website des Bundesministeriums der Justiz abrufbar sowie in ยง 15 des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes auf der Website des Niedersächsischen Vorschrifteninformationssystems zu finden.

Zurück...