Wohngeld
Zu den Kosten für Wohnraum ist das Wohngeld ein staatlicher Zuschuss.
Für wen?
Das Wohngeld wird für Haushalte mit geringen Einkommen gewährt. Es kann geleistet werden
- für Mieter als Mietzuschuss
- für Eigentümer als Lastenzuschuss.
Keinen Anspruch auf Wohngeld haben diejenigen, die so genannte Transferleistungen erhalten. Dies sind Leistungen wie etwa Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Bei diesen Leistungen werden bereits die angemessenen Kosten der Unterkunft mitberücksichtigt.
| In welcher Höhe und für wie lange? Ob und in welcher Höhe Wohngeld bezogen werden kann, hängt davon ab
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Wo und wie wird es beantragt?
Das Wohngeld muss beantragt werden und zwar bei den
- örtlichen Wohngeldstellen der Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung.
Weiterführende Informationen, Broschüren und Links
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