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Wohngeld

Zu den Kosten für Wohnraum ist das Wohngeld ein staatlicher Zuschuss.

Für wen?
Das Wohngeld wird für Haushalte mit geringen Einkommen gewährt. Es kann geleistet werden

  • für Mieter als Mietzuschuss
  • für Eigentümer als Lastenzuschuss.

Keinen Anspruch auf Wohngeld haben diejenigen, die so genannte Transferleistungen erhalten. Dies sind Leistungen wie etwa Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Bei diesen Leistungen werden bereits die angemessenen Kosten der Unterkunft mitberücksichtigt.

Finanzielles In welcher Höhe und für wie lange?
Ob und in welcher Höhe Wohngeld bezogen werden kann, hängt davon ab
  • wie hoch das Gesamteinkommen des Haushalts ist
  • wie viele Familienmitglieder in dem Haushalt leben
  • wie hoch die Miete ist, die bezuschusst werden soll.
In der Regel wird das Wohngeld für zwölf Monate bewilligt. Es wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde, ausgezahlt.

Wo und wie wird es beantragt?
Das Wohngeld muss beantragt werden und zwar bei den

  • örtlichen Wohngeldstellen der Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung.

Weiterführende Informationen, Broschüren und Links

Webtipp

Informationen zum Wohngeld wie etwa

  • zum Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder in Wohngeldhaushalten
  • Mietenstufen
  • Wohngeldtabellen für ein bis acht Familienmitglieder

stehen auf der Website des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur Verfügung.

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