Palliativversorgung für Kinder und Jugendliche
Erstmals finanzieren in Niedersachsen die Krankenkassen ein modellhaftes Versorgungsnetz für die flächendeckende Versorgung sterbenskranker Kinder und Jugendlicher. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine solche "spezialisierte ambulante pädiatrische Palliativversorgung" (SAPPV) besteht bereits seit dem 01.04.2007 (§37b SGB V SAPV). Wie diese medizinischen, pflegerischen und psychosozialen Leistungen aussehen sollen, dazu lagen allerdings bislang keine Ausführungen vor. Nun haben sich die gesetzlichen Krankenkassen, die pädiatrische Palliativ-AG Niedersachsen/Bremen und das vom Land geförderte "Netzwerk für die Versorgung schwerkranker Kinder und Jugendlicher e.V." auf einen entsprechenden Leistungskatalog verständigt.
Niedersachsen ist damit neben Bayern das einzige Bundesland, in dem die Krankenkassen den gesetzlichen Anspruch umsetzen. Bislang basiert die medizinische und pflegerische Spezial-Versorgung sterbender Kinder in fast allen Regionen Deutschlands auf Ehrenamtlichkeit, Spenden oder Pilotprojekten.
Rund 150 Kinder und Jugendliche sterben jährlich in Niedersachsen an den Folgen nicht heilbarer Erkrankungen - als Folge von Frühgeburtlichkeit, Nerven-, Stoffwechsel-, Muskel- oder anderen Organerkrankungen sowie Krebs. Wenn alle Möglichkeiten der Heilung ausgeschöpft seien, wollten die meisten dieser Kinder die letzte Zeit zuhause verbringen, so das "Netzwerk für die Versorgung schwerkranker Kinder und Jugendlicher e.V." . Mit dem "Betreuungsnetz für schwerkranke Kinder" setzt sich der Netzwerk-Verein seit 2008 für die Umsetzung des SAPPV-Leistungsanspruchs ein. Dabei fungiert der Verein als Koordinierungsstelle in der Kooperation mit verschiedenen regionalen Teams. Unter anderem hilft ein Informationstelefon (T 0511 / 532 89 80) bei der Vermittlung ambulanter häuslicher Versorgung.
Sozial- und Gesundheitsministerin Mechthild Ross-Luttmann, die auch Schirmherrin des Netzwerks ist, zeigt sich erleichtert: "Schwerst- und sterbenskranke Kinder und Jugendliche müssen die bestmögliche Versorgung in ihrer gewohnten Umgebung erhalten. Die Einigung trägt dazu bei, dass auch Angehörige ihre ganze Kraft stärker den betroffenen Kindern und Jugendlichen widmen können."
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