Kinderrechte
Am 20. November 1989 wurde das Übereinkommen über die Rechte des Kindes von der Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. 193 Staaten, ausgenommen die USA und Somalia, haben sich verpflichtet, das völkerrechtliche Dokument in ihrem Land umzusetzen.
Die UN-Kinderrechtskonvention fasst in 54 Artikeln persönliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zum Schutz, zur Förderung und zur Beteiligung von Minderjährigen zusammen. Neben der Einhaltung und Umsetzung der Kinderrechte verlangt das UN-Überein-kommen auch die Bekanntmachung der Grundsätze und Bestimmungen des Übereinkommens.
In der Bundesrepublik Deutschland ist die UN-Kinderrechtskonvention am 5. April 1992 mit der Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde beim Generalsekretär der Vereinten Nationen in Kraft getreten - allerdings unter Vorbehalt. Erst am 3. Mai 2010 hat das Bundeskabinett beschlossen, die so genannte Vorbehaltserklärung zurückzunehmen. Damit gelten die Kinderrechte nun uneingeschränkt auch für ausländische Kinder ohne geregelten Aufenthaltstitel. Diese wurden bislang in Abschiebehaft genommen und waren beim Schulbesuch, bei der medizinischen Versorgung und in der Kinder- und Jugendhilfe schlechter gestellt als deutsche Kinder.
Die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention wird in Deutschland von einer unabhängigen Monitoring-Stelle am Deutschen Institut für Menschenrechte untersucht und überwacht. Die Monitoring-Stelle wurde 2015 eingerichtet.
Fast alle Bundesländer haben bereits eine entsprechende Verankerung der Kinderrechte in ihren Landesverfassungen - im Grundgesetz sind die Kinderrechte bislang jedoch nicht aufgenommen. Das Aktionsbündnis Kinderrechte (UNICEF, Deutscher Kinderschutzbund, Deutsches Kinderhilfswerk) setzt sich dafür ein, eine Änderung des Grundgesetzes auf den Weg zu bringen. Mehr Informationen dazu auf www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de.
Individualbeschwerdeverfahren
Seit dem 14. April 2014 ist in Deutschland auch ein UN-Zusatzprotokoll von 2011 in Kraft, das ein Individualbeschwerdeverfahren für Kinder und Jugendliche innerhalb des UN-Systems regelt. Damit können Kinder Verletzungen ihrer Rechte im UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf rügen. Ist die Beschwerde eines Kindes erfolgreich, spricht der Ausschuss gegenüber dem betroffenen Staat Empfehlungen zur Behebung der Rechtsverletzung aus. Bei besonders schwerwiegenden Verletzungen von Kinderrechten kann der Ausschuss unabhängig von einem individuellen Fall ein Untersuchungsverfahren gegen den betroffenen Staat durchführen. Legt ein Kind eine Beschwerde ein, darf das keinerlei negative Konsequenzen nach sich ziehen.
Kinderkommission
Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages (KiKo) ist eine institutionelle Arbeitsgruppe des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend speziell für kinderpolitische Belange. Sie besteht seit 1988 und wird in jeder Wahlperiode neu gegründet. Die Kinderkommission setzt sich aus je einem Mitglied jeder im Bundestag vertretenen Fraktion zusammen und kann Beschlüsse nur im Konsens fassen. Weitere Informationen dazu auf der Website des Deutschen Bundestages.
Weltkindergipfel
Etwa alle zehn Jahre findet eine "UN-Sondergeneralversammlung zu Kindern", der so genannten "Weltkindergipfel" statt. Dort beraten die Staats- und Regierungschefs gemeinsam mit Nichtregierungsorganisationen, Kindern und Jugendlichen aus aller Welt, wie die Situation der Kinder und Jugendlichen dieser Welt verbessert werden kann. Ziele und konkrete Handlungsschritte für die nächsten 10 Jahre werden festgelegt, der Aktionsplan des vorherigen Weltkindergipfels auf seine Umsetzung hin überprüft. So war das Treffen 2002 in New York der Ausgangspunkt für die Erarbeitung von Nationalen Aktionsplänen und gleichzeitig auch Vorbild für die Beteiligung von Jungen und Mädchen.
Weltkindertag
Seit 1954 richtet die UNICEF, das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen, den Weltkindertag aus, um auf die Lage der Kinder aufmerksam zu machen. Heute wird der Weltkindertag an unterschiedlichen Tagen in mehr als 145 Staaten gefeiert. In Deutschland findet er jedes Jahr am 20. September statt – mit Demonstrationen, Diskussionen, Straßenfesten und anderen öffentlichen Veranstaltungen von Kinder- und Jugendorganisationen. Mehr Informationen auf www.unicef.de.
JuniorBotschafterinnen und -Botschafter für Kinderrechte
Aktives Engagement für die Kinder der Welt und deren Rechte – das ist die Aufgabe von UNICEF-JuniorBotschafterinnen und -Botschaftern. Gefragt sind Neugier und Freude daran, anderen zu helfen. Seit 2003 zeichnet UNICEF die mutigsten Aktionen und kreativsten Ideen aus und ernennt die UNICEF-JuniorBotschafterinnen und -Botschafter des Jahres. Mitmachen können Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre - allein, im Team oder mit der ganzen Klasse. Auf der Website www.juniorbotschafter.de finden sich viele Ideen und Anregungen zu den Wettbewerbsthemen sowie Informationen zur Teilnahme. Unterstützt wird der Wettbewerb vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, dem Verein "Macht Kinder stark für Demokratie! e.V." sowie von KI.KA und GEOlino.
Kinderrechte in Niedersachsen
Kinderrechte in der Niedersächsischen LandesverfassungAm
17. Juni 2009 hat der Niedersächsische Landtag beschlossen, den Bereich
Schutz und Erziehung von Kindern in der Landesverfassung zu verankern.
Gültig ist der neu eingefügte Artikel 4a seit 1. Juli 2009:
"Kinder
und Jugendliche haben als eigenständige Personen das Recht auf Achtung
ihrer Würde und gewaltfreie Erziehung. Wer Kinder und Jugendliche
erzieht, hat Anspruch auf angemessene staatliche Hilfe und
Rücksichtnahme. Staat und Gesellschaft tragen für altersgerechte
Lebensbedingungen Sorge. Kinder und Jugendliche sind vor körperlicher
und seelischer Vernachlässigung und Misshandlung zu schützen."
Einsetzung einer Kinderkommission
Im September 2015 hat der
niedersächsische Landtag die Einrichtung einer Kinderkommission
beschlossen. Sie soll dafür sorgen, dass die Rechte von Kindern stärker
in das öffentliche Bewusstsein rücken und stärker berücksichtigt werden.
Die Kinderkommission soll auch als Beschwerde- und Ombudsstelle
fungieren. Anfang Dezember 2016 hat sich die Niedersächsische Kinderkommission konstituiert. Sie ist bundesweit erst die dritte Kinderkommission: Eine solche Expertengruppe gibt es lediglich beim Deutschen Bundestag und in Bayern. Die Niedersächsische Kinderkommission zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich aus Abgeordneten des Landtags und unabhängigen Fachfrauen und -männern zusammensetzt.
Niedersächsischer Kinderrechte-Preis
Seit 2008 vergeben das
Land Niedersachsen und der Kinderschutzbund Niedersachsen den
"Kinder-haben-Rechte-Preis". Unter einem jährlich wechselnden Motto
werden mit insgesamt 9.000 Euro Projekte und Initiativen prämiert, die
sich öffentlich für eine Förderung von Kinderrechten engagieren. Die
Schirmherrschaft hat Sozialministerin Carola Reimann übernommen.
www.kinderhabenrechtepreis.de
Infobroschüren für Kinder und Erwachsene
Übereinkommen über die Rechte des Kindes | Broschüre für ErwachseneDie Broschüre trägt der in Artikel 42 der Kinderrechtskonvention festgelegten Verpflichtung der Vertragsstaaten, die Grundsätze und Bestimmungen des Übereinkommens bekannt zu machen, Rechnung. Sie gibt einen tieferen und ausführlichen Einblick in die Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention.
Die Broschüre kann auf der Website des Bundesfamilienministeriums kostenlos herunter geladen oder dort als Druckversion bestellt werden.
Die Rechte der Kinder von logo! einfach erklärt | Broschüre für KinderIn kindgerechter Aufmachung, in gut verständlicher Sprache, mit Geschichten und Bildern, erklärt die Redaktion der Kindernachrichtensendung "logo!" die 54 Artikel der UN-Kinderrechtskonvention und was sie für Kinder und Jugendliche bedeutet. Zusätzlich gibt es Tipps für alle, die selbst aktiv werden wollen.
Die Broschüre kann auf der Website des Bundesfamilienministeriums kostenlos herunter geladen werden.
Kinderkommission: Wir haben Rechte | KiKo für 6- bis 9-JährigeDiese informiert sie Kinder im Grundschulalter über die Arbeit der Kinderbeauftragten der Fraktionen des Bundestages. Dabei werden die Gesetzgebung und die Erarbeitung und Umsetzung von Kinderrechten erläutert. Anhand von Einzelbeispielen werden Themen wie Ausländerfeindlichkeit, Krankheit oder Probleme in der Familie und der Schule angesprochen. Ergänzt wird die Broschüre durch Rätsel, Leserbriefe von Kindern und praktische Tipps, zum Beispiel zum Umgang mit Computer und Internet. Außerdem werden Möglichkeiten vorgestellt, wie sich Kinder besser ins politische Leben einbringen können.
Kostenloser Download auf www.bundestag.de oder dort als Broschüre zu bestellen.
Leon und Jelena | Geschichten vom Mitbestimmen und Mitmachen im Kindergarten Leon und Jelena dürfen in ihrer Kita bei vielen Dingen des Alltags mitentscheiden und mithandeln, beispielsweise bei der Frage, wie man das Frühstück besser organisiert. Oder wie man den Streit um die Dreiräder löst, die viele Kinder auf einmal benutzen wollen. Bei den Kinderkonferenzen in der Kitagruppe oder im Kinderparlament der Kita setzen sie sich für die Ideen und Wünsche der Kitakinder ein. Ihre Erzieherinnen und Erzieher unterstützen sie dabei. Dadurch lernen sie viel darüber, wie man eine Gemeinschaft so gestalten kann, dass alle zu ihrem Recht kommen, und dass auch schon Kinder etwas bewirken können - Und das nicht nur im Kindergarten, sondern auch in ihrem weiteren Umfeld, wie die Geschichte über die Hundehaufen im Park zeigt. Ihre Erfahrungen vom Mitbestimmen und Mithandeln in der Kita sind in fünf Bänden lebendig und kindgerecht aufgezeichnet. Die Geschichten vermitteln eindrücklich, dass sich Kinder schon im Alter von Leon und Jelena bewusst einsetzen und engagieren.
Die Hefte sind als Gesamtpaket oder einzeln über die Bertelsmann Stiftung erhältlich.
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