Kinderrechte
Am 20. November 1989 wurde das Übereinkommen über die Rechte des Kindes von der Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet.193 Staaten, ausgenommen die USA und Somalia, haben sich verpflichtet, das völkerrechtliche Dokument in ihrem Land umzusetzen.
Die UN-Kinderrechtskonvention fasst in 54 Artikeln persönliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zum Schutz, zur Förderung und zur Beteiligung von Minderjährigen zusammen. Neben der Einhaltung und Umsetzung der Kinderrechte verlangt das UN-Überein-kommen auch die Bekanntmachung der Grundsätze und Bestimmungen des Übereinkommens.
In der Bundesrepublik Deutschland ist die UN-Kinderrechtskonvention am 5. April 1992 mit der Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde beim Generalsekretär der Vereinten Nationen in Kraft getreten - allerdings unter Vorbehalt. Erst am 3. Mai 2010 hat das Bundeskabinett beschlossen, die so genannte Vorbehaltserklärung zurückzunehmen. Damit gelten die Kinderrechte nun unein-geschränkt auch für ausländische Kinder ohne geregelten Aufenthaltstitel. Diese wurden bislang in Abschiebehaft genommen und waren beim Schulbesuch, bei der medizinischen Versorgung und in der Kinder- und Jugendhilfe schlechter gestellt als deutsche Kinder.
Fast alle Bundesländer haben bereits eine entsprechende Verankerung der Kinderrechte in ihren Landesverfassungen - im Grundgesetz sind die Kinderrechte bislang jedoch nicht aufgenommen. Das Aktionsbündnis Kinderrechte (UNICEF, Deutscher Kinderschutzbund, Deutsches Kinderhilfs-werk) setzt sich dafür ein, eine Änderung des Grundgesetzes auf den Weg zu bringen. Mehr Informationen dazu auf www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de.
Übrigens! Künftig wird es ein individuelles Beschwerde-verfahren für Kinder innerhalb des UN-Systems geben. Das beschloss der UN-Menschenrechtsrat im März 2010. Das Beschwerde-verfahren soll Kindern ermöglichen, sich vor dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf zu beschweren, wenn ihre Rechte verletzt werden und der eigene Staat nichts dagegen unternimmt. Derzeit wird dafür ein so genanntes Fakultativprotokoll erarbeitet.
Kinderkommission
Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages (KiKo) ist eine institutionelle Arbeitsgruppe des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend speziell für kinderpolitische Belange. Sie besteht seit 1988 und wird in jeder Wahlperiode neu gegründet. Die Kinderkommission setzt sich aus je einem Mitglied jeder im Bundestag vertretenen Fraktion zusammen und kann Beschlüsse nur im Konsens fassen. Weitere Informationen dazu auf der Website des Deutschen Bundestages.
Weltkindergipfel
Etwa alle zehn Jahre findet eine "UN-Sondergeneralversammlung zu Kindern", der so genannten "Weltkindergipfel" statt. Dort beraten die Staats- und Regierungschefs gemeinsam mit Nicht-regierungsorganisationen, Kindern und Jugendlichen aus aller Welt, wie die Situation der Kinder und Jugendlichen dieser Welt verbessert werden kann. Ziele und konkrete Handlungsschritte für die nächsten 10 Jahre werden festgelegt, der Aktionsplan des vorherigen Weltkindergipfels auf seine Umsetzung hin überprüft. So war das Treffen 2002 in New York der Ausgangspunkt für die Erarbeitung von Nationalen Aktionsplänen und gleichzeitig auch Vorbild für die Beteiligung von Jungen und Mädchen.
Weltkindertag
Seit 1954 richtet die UNICEF, das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen, den Weltkindertag aus, um auf die Lage der Kinder aufmerksam zu machen. Heute wird der Weltkindertag an unter-schiedlichen Tagen in mehr als 145 Staaten gefeiert. In Deutschland findet er jedes Jahr am 20. September statt – mit Demonstrationen, Diskussionen, Straßenfesten und anderen öffentlichen Veranstaltungen von Kinder- und Jugendorganisationen. Mehr Informationen auf www.unicef.de.
JuniorBotschafterinnen und -Botschafter für Kinderrechte
Aktives Engagement für die Kinder der Welt und deren Rechte – das ist die Aufgabe von UNICEF-JuniorBotschafterinnen und -Botschaftern. Gefragt sind Neugier und Freude daran, anderen zu helfen. Seit 2003 zeichnet UNICEF die mutigsten Aktionen und kreativsten Ideen aus und ernennt die UNICEF-JuniorBotschafterinnen und -Botschafter des Jahres. Mitmachen können Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre - allein, im Team oder mit der ganzen Klasse. Auf der Website www.juniorbotschafter.de finden sich viele Ideen und Anregungen zu den Wettbewerbsthemen sowie Informationen zur Teilnahme. Unterstützt wird der Wettbewerb vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, dem Verein "Macht Kinder stark für Demokratie! e.V." sowie von KI.KA und GEOlino.
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Weiterführende Broschüren und Links
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