Sonderfonds für Kinder „DabeiSein!“
Errechnung der Einkommensgrenze

Mittel aus dem Sonderfonds "DabeiSein!" können Personen erhalten,

  • deren Bruttobezüge nicht höher sind als das 2,5-fache, bei Alleinstehenden oder Haushaltsvorstand als das 4,5-fache des Regelsatzes nach dem SGB II. Bei der Ermittlung der Einkommensgrenze ist das Haushaltseinkommen (Bedarfsgemeinschaft i.S.d. § 9 SGB II) zu berücksichtigen. (Regelsatz für Haushaltsvorstand = 374 €, für Kinder unter 6 Jahren = 219 €, für Kinder von 6 bis 14 Jahren = 251 €, für Kinder ab 14 Jahren = 287 €)

oder

  • die Leistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

Zur Errechnung Ihrer Einkommensgrenze können Sie diesen Rechner nutzen. Dazu geben Sie bitte die für Sie in Frage kommende Anzahl der Einkommensbeträge ein – der Rechner errechnet automatisch die Summe zu Ihrer Einkommensgrenze.

Anzahl Einkommensgrenze
Haushaltsvorstand/Paar x 1.683,00 € = 0 €
Ehe-/Lebenspartnerin / Ehe-/Lebenspartnerx747,50 € = 0 €
Haushaltsvorstand/Alleinerziehendx1.683,00 € = 0 €
Haushaltsangehörige
bis zur Vollendung des 6. Lebensjahresx547,50 € = 0 €
vom Beginn des 7. Lebensjahres bis zur
Vollendung des 14. Lebensjahres
x627,50 € = 0 €
vom Beginn des 15. Lebensjahresx717,50 € = 0 €
Summe:0 €