Weiter zum Inhalt

Fragen und Antworten zu Neu­rege­lungen beim Eltern­geld für Geburten ab 1. April 2024

Für Geburten ab 1. April 2024 gelten neue Ein­kommens­grenzen. Außerdem wird die Mög­lich­keit des gleich­zei­tigen Bezugs von Eltern­geld neu geregelt. Darauf haben sich die Koa­li­tions­frak­tionen in den Gesetzen zur Finan­zierung des Bundes­haus­halts 2024 ver­ständigt. Das Bundes­familien­minis­terium gibt auf seiner Website Ant­worten auf die wich­tigsten Fragen zu den Ände­rungen: www.bmfsfj.de

Hintergrund
Mit den Gesetzen zur Finanzierung des Bundeshaushalts 2024 haben sich die Koalitionsfraktionen auf folgende Änderungen beim Elterngeld verständigt: Die Grenze des zu versteuernden Einkommens (Einkommensgrenze), ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt, wird für Geburten ab dem 1. April 2024 für Paare auf 200.000 Euro festgelegt. Diese Grenze ist auch für Alleinerziehende geplant. Für Geburten ab dem 1. April 2025 wird die Einkommensgrenze für Paare sowie voraussichtlich auch für Alleinerziehende noch einmal moderat auf 175.000 Euro gesenkt.

Darüber hinaus wird die Möglichkeit für Eltern, das Elterngeld parallel zu beziehen, für Geburten ab dem 1. April 2024 neu gestaltet. Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld ist künftig nur noch maximal für einen Monat und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich. Keine Änderung wird es beim ElterngeldPlus, beim Partnerschaftsbonus, bei Mehrlingen und Frühchen geben.

Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zum zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz haben sich die Koalitionsfraktionen darauf verständigt, eine Ausnahme für den gleichzeitigen Bezug von Basiselterngeld für Eltern von neugeborenen Kindern mit Behinderung und Geschwisterkindern mit Behinderung, für die sie den Geschwisterbonus erhalten, zu regeln. Daher werden voraussichtlich in naher Zukunft auch Eltern mit Kindern, die eine Behinderung haben, unverändert gleichzeitig Basiselterngeld beziehen können.

Elterngeld und Elternzeit: Broschüre mit Einlegeblatt
Die Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" des Bundesfamilienministeriums informiert ausführlich und leicht verständlich über die gesetzlichen Regelungen zum Elterngeld und zur Elternzeit. Dazu gibt es an­schau­liche Bei­spiele und hilf­reiche Tipps für die indivi­duelle Planung. Ein Ein­lege­blatt informiert über die Neu­rege­lungen im Eltern­geld für Geburten ab 1. April 2024.

Download der Broschüre von der Website des BMFSFJ.

Quelle: BMFSFJ, 01.03.2024