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Neu­rege­lungen beim Eltern­geld für Geburten ab 1. April 2024

Für Geburten ab 1. April 2024 gelten neue Ein­kommens­grenzen. Außerdem wird die Mög­lich­keit des gleich­zei­tigen Bezugs von Eltern­geld neu geregelt. Darauf haben sich die Koa­li­tions­frak­tionen in den Gesetzen zur Finan­zierung des Bundes­haus­halts 2024 ver­ständigt. Das Bundes­familien­minis­terium gibt auf seiner Website Ant­worten auf die wich­tigsten Fragen zu den Ände­rungen: www.bmfsfj.de

Starke-Familien-Gesetz

Am 1. Juli 2019 ist das "Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neu­gestaltung des Kinder­zu­schlags und der Ver­besserung der Leis­tungen für Bildung und Teil­habe" (Starke-Familien-Gesetz) mit der ersten Stufe in Kraft getreten. Der Kinder­zu­schlag für Familien mit kleinen Ein­kommen wurde neu gestaltet und die Bildungs- und Teil­habe­leistungen für Kinder und Jugend­liche verbessert.

Der Kinderzuschlag wurde u.a. für Allein­erziehen­de geöffnet und deutlich ent­büro­kratisiert. Zum 1. Januar 2020 sind die oberen Ein­kommens­grenzen entfallen und Ein­kommen der Eltern, das über ihren eigenen Bedarf hinaus­geht, wird nur noch zu 45 Prozent, statt 50 Prozent, auf den Kinder­zuschlag ange­rechnet. Zudem wurde ein erwei­terter Zugang zum Kinder­zu­schlag für Familien geschaffen, die in verdeck­ter Armut leben, das heißt Leistung nach dem SGB II nicht nutzen, obwohl sie einen Anspruch haben.

Zum 1. August 2019 wurde das Bildungs- und Teil­habe­paket verbessert: Das Schul­starter­paket stieg von 100 Euro auf 150 Euro und wird in den Folge­jahren dynamisiert. Die Eigen­anteile der Eltern für das gemein­same Mittag­essen in Kita und Schule sowie für die Schüler­beför­derung fallen weg. Eine Lern­för­derung kann auch dann bean­sprucht werden, wenn die Ver­setzung nicht unmit­tel­bar gefährdet ist. Quelle: BMFSFJ, 01.08.2019

Das Starke-Familien-Gesetz – StaFamG ist im Bundesgesetzblatt (BgBl I, 2019, Nr. 16 vom 03.05.2019, S. 350) veröffentlicht.

Gesetzesreform zum Elterngeld

Der Bundestag hat am 29. Januar 2021 das "Zweite Gesetz zur Änderung des Bundes­eltern­geld- und Eltern­zeit­gesetzes" beschlossen. Die Rege­lungen sind zum 1. September 2021 in Kraft getreten. Damit wird das Eltern­geld flexibler, partner­schaft­licher und ein­facher durch mehr Teil­zeit­möglich­keiten, weniger Büro­kratie und mehr Eltern­geld für Frühchen. Quelle und weitere Informationen: BMFSFJ, 31.08.2021

Das "Zweite Gesetz zur Änderung des Bundes­eltern­geld- und Eltern­zeit­gesetzes" ist im Bundes­gesetz­blatt (BgBl I, 2021, Nr. 7 vom 18.02.2021, S. 239) veröffentlicht.

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)

Zum 1. Januar 2007 trat das Bundeselterngeld- und Eltern­zeit­gesetz (BEEG) anstelle der Rege­lungen zum Erziehungs­geld in Kraft. Mütter und Väter, die vor der Geburt eines Kindes erwerbs­tätig waren, haben damit Anspruch auf Eltern­zeit zur Betreu­ung eines Kindes. Als Aus­gleich für das ent­fallende Ein­kommen können sie während dieser Zeit Eltern­geld als Lohn­ersatz­leistung bean­­tragen. Für Eltern, deren Kinder ab dem 1. Juli 2015 geboren wurden, gilt das Gesetz zur Ein­führung des Eltern­geld­Plus mit Partner­schafts­bonus und einer flexib­leren Eltern­zeit. Sie können die Bezugs­zeit des Eltern­geldes verlängern, wenn sie nach der Geburt des Kindes Teil­zeit arbeiten. In Nieder­sachsen wird das Eltern­geld schriftlich bei den Eltern­geld­stellen bean­tragt. Die Adressen der Eltern­geld­stellen und das Antrags­formular für Eltern­geld sind auf der Website des Nieder­säch­si­schen Sozial­minis­teriums zu finden.

Das Bundeselterngeld- und Eltern­zeit­gesetz (BEEG) ist auf der Website des Bundes­justiz­minis­teriums abrufbar: www.gesetze-im-internet.de/beeg

Das "Gesetz zur Einführung des Eltern­geld Plus mit Partner­schafts­bonus und einer flexib­leren Eltern­zeit im Bundes­eltern­geld- und Eltern­zeit­gesetz" ist im Bundesgesetzblatt (BgBl I, 2014, Nr. 62 vom 29.12.2014, S. 2325) veröffentlicht.

Elternzeit und Elterngeld - Regelungen im Überblick

Einen über­sicht­lich auf­berei­teten Über­blick zu allen be­stehen­den Neu­rege­lungen für Ge­bur­ten ab dem 1. September 2021 und den Mög­lich­keiten von Eltern­zeit, Basis­eltern­geld und Eltern­geld­Plus bietet das Info­blatt der Ver­netzungs­stelle für Gleich­berech­tigung e.V. Es kann als Print-Version und in einer digi­talen Version für das Intra­net von Verwal­tungen und Unter­nehmen bezogen werden.

Vernetzungs­stelle für Gleich­berech­tigung e.V.: Eltern­zeit und Eltern­geld - Regelun­gen im Über­blick, Hannover, Stand: 2/2022.

Der Bestellbogen mit einer Übersicht über die Kosten steht hier zum Download bereit.

Mutterschutz, Elterngeld, Elternzeit

Die sechste Auflage des Handkommentar-Klassikers gibt Ant­worten auf alle wichti­gen arbeits- und sozial­rechtlichen Fragen der Eltern­schaft. Sie kommentiert detailliert die Ände­rungen des BEEG zur noch besseren Ver­ein­bar­keit von Familie und Beruf sowie die aktu­ellsten Än­derun­gen aus Anlass der COVID-19-Pandemie. Berück­sichtigt sind auch die Änderun­gen zum Kinder­geld­recht (BKGG und EStG) durch die Sozial­schutz-Pakete. Der aktua­lisier­te Hand­kommen­tar dient Praktike­rinnen und Praktikern als fun­dierte Basis­informa­tion für die Ein­schätzung juris­tischer Zweifels­fälle. Auf­zählun­gen, Über­sichten und Formu­lierungs­hilfen sind hilf­reich für die An­wend­barkeit und praktische Um­setzung der Gesetzes­vor­schriften.

Dr. Friedbert Rancke, Georg Pepping (Hrsg.): Mutter­schutz, Eltern­geld, Eltern­zeit, Hand­kom­mentar, Nomos Verlagsgesellschaft, Baden Baden 2022