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Niedersachsen fördert Familienangebote zur Erholung und Bildung

Um auch einkommensschwächeren, kinder­reichen Familien oder Familien mit einem be­hin­derten Kind einen gemein­samen Urlaub zu ermög­lichen, fördert das Land Nieder­sachsen Familien­frei­zeiten und Familien­erholungs­urlaube. Sie werden von den Familien­verbänden und den Verbänden der Freien Wohl­fahrts­pflege in Nieder­sachsen organisiert. Alle Förder-Informationen für Anbieter sind in der Richtlinie Familienerholung des Nieder­säch­sischen Sozial­ministeriums ver­öffent­licht.

Interkulturelle Familienfreizeiten: AGF sucht Kooperationspartner

Die Arbeitsgemeinschaft der Familien­ver­bände Nieder­sachsen (AGF) hat in den ver­gan­genen beiden Jahren inter­kultu­relle Familien­freizeiten orga­nisiert und ist damit auf aus­ge­sprochen positive Resonanz gestoßen. Viele Eltern aus ver­schie­denen Her­kunfts­ländern nahmen an dem Ange­bot teil und nutzten die Gelegen­heit, mit anderen Familien in Kontakt zu kommen. Die Nachfrage nach ähn­lichen Ange­boten ist groß, deshalb sucht die AGF Koo­pe­rations­partner, die als Bildungs­träger ebenfalls inter­kultu­relle Familien­frei­zeiten orga­nisieren wollen, und berät diese gern bei der Orga­nisa­tion und Durch­führung eines solchen Ange­botes. Kontakt: Christine Volland, Telefon 0511 / 36 04 110, Geschaeftsstelle@agf-niedersachsen.de, www.agf-nds.de

Antragstellung auf Förderung von Familienfreizeiten und Familienerholungsurlauben

Das Land Niedersachsen fördert über die Richt­linie Familien­erholung die Be­zu­schussung von Familien für die Teil­nahme an be­stimm­ten Maß­nahmen der Familien­erholung. Dazu gehören Familien­erholungs­urlaube und Familien­frei­zeiten. Zuwen­dungen werden für Familien gewährt, deren Familien­ein­kommen unter einer be­stimm­ten Ein­kommens­grenze liegt. Zu­wendungs­emp­fänger sind die Mit­glieds­verbände der Landes­arbeits­gemein­schaft der Freien Wohl­fahrts­pflege (LAG FW) und der Arbeits­gemein­schaft der Familien­verbände in Nieder­sachsen (AGF).

Bezuschusst werden können Familien­erholungs­urlaube in Familien­ferien­stätten gemein­nütziger Träger oder in für Familien­ferien ein­gerich­teten Jugend­her­bergen oder in anderen geeig­neten, familien­ge­rech­ten Ein­rich­tungen, Bauern­höfen und Camping­plätzen. Familien­frei­zeiten können geför­dert werden, wenn sie als Gruppen­ver­an­stal­tungen in geeig­neten Familien­ferien­stätten, Heim­volks­hoch­schulen, Jugend­bildungs­stätten, Schul­land­heimen oder ähn­lichen Ein­rich­tungen durch­geführt werden.

Das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie als Bewil­ligungs­behörde stellt das Formular für die Antrags­stellung auf der Website www.soziales.niedersachsen.de zur Verfügung.

Familienerholung in Niedersachsen

Damit auch Familien mit geringem Einkommen Kraft und Energie für den Alltag schöpfen können, fördert das Land Niedersachsen Familienurlaub und Familienfreizeiten.

Familieneinkommensrechner

Eine Förderung für Familien­frei­zeiten und Familien­erholungs­urlaube können Familien erhalten, deren Familien­einkommen unterhalb bestimmter Einkommens­grenzen liegt. Ob eine Förderung möglich ist, kann hier schnell ermittelt werden:

Adressdatenbank

Informationen und Kontaktdaten der Familien­ferienstätten und Jugendherbergen in Nieder­sachsen finden Sie unserer Adressdatenbank.