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Familienerholung und Freizeiten in Niedersachsen

Um auch einkommens­schwächeren, kinder­reichen Familien oder Familien mit einem behin­derten Kind einen gemein­samen Urlaub zu ermöglichen, kann das Land Nieder­sachsen individuelle Familien­erholungs­urlaube und Familien­freizeiten mit Programm und in der Gruppe fördern. Die Freizeiten werden von den Familien­ver­bänden und den Verbänden der Freien Wohl­fahrts­pflege in Nieder­sachsen organisiert.

Für wen?

  • Eltern, Elternteile, Pflegeeltern, Allein­erziehende und gleich­geschlecht­liche Paare, jeweils mit ihrem Kind / ihren Kindern, für das / die die Familie Kindergeld bezieht.
  • Ein getrennt­lebender Eltern­teil, für den der andere Eltern­teil das Kinder­­geld bezieht, kann auch für sich und das Kind oder die Kinder die Förderung erhalten. Das gleiche gilt für Patchwork- und Regen­bogen­familien.

Zuschüsse gibt es

  • für Familien deren Familien­ein­kommen die Ein­kommens­grenze nicht über­schreitet*.
  • vorrangig für Familien mit mindestens drei Kindern, mit einem Eltern­teil bis zur Voll­endung des 21. Lebens­jahres, Allein­erziehende, Familien mit einem An­gehö­rigen mit Behin­derung (Schwer­behinderten­aus­weis) oder Pflege­bedarf (mind. Pflegegrad 2) im eigenen Haus­halt.
  • nur für Teilnehmende, die ihren Haupt­wohn­sitz in Nieder­sachsen haben.

Unabhängig vom Einkommen gibt es Zuschüsse für Personen, die

  • Leistungen zur Sicherung des Lebens­unter­halts nach SGB II (Arbeits­losen­geld II)
  • Hilfe zum Lebens­unterhalt nach SGB XII (Sozial­hilfe)
  • Wohngeld nach dem Wohngeld­gesetz (WoGG)
  • Kinderzuschlag (KiZ) nach § 6a Bundes­kinder­geld­gesetz

beziehen. Hier genügt die Vorlage des ent­sprechen­den Leistungs­bescheides in Kopie.

Gefördert werden individuelle Erholungs­aufent­halte mit mindes­tens sieben und höchstens 14 zusammen­hängenden Über­nachtungen. Diese Familien­urlaube können in Familien­ferien­stätten gemein­nütziger Träger, in für Familien­ferien eingerich­teten Jugend­her­bergen oder in anderen geeigneten, familien­gerechten Einrich­tungen, Bauern­höfen und Camping­plätzen in ganz Deutschland statt­finden. Die Förderung ist abhängig vom Familien­einkommen*.

Der Zuschuss beträgt je Übernachtungstag/Person bis zu 15,00 Euro.

Zuschläge sind möglich je Übernachtungstag

  • für Familienangehörige mit Behin­derung bis zu 10,00 Euro
  • je alleinerziehende Familie bis zu 10,00 Euro
  • in einer gemeinnützigen Familien­ferien­stätte oder Jugend­herberge bis zu 15,00 Euro.

In begründeten Fällen können auch die Großeltern in die Förderung einbezogen werden.

Wo und wie wird eine Förderung beantragt?
Antragsunterlagen erhalten Sie direkt von den Mitgliedsverbänden der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und der Arbeitsgemeinschaft der Familienverbände in Niedersachsen. Dort wird geprüft, ob noch Mittel zur Verfügung stehen, und wenn ja, wie hoch der Zuschuss ist. Der Antrag muss vor Beginn des geplanten Erholungs­urlaubs einge­reicht und bewilligt werden. Der Zuschuss wird dann nach dem Urlaub und bei Vorlage der Quittung ausgezahlt.

Kontakt­adressen der Beratungs­stellen bzw. Verbände, die Auskünfte zur Familien­erholung erteilen, finden Sie auf der Website des Niedersächsischen Sozial­ministeriums und auf der Website der Arbeits­gemeinschaft der Familienverbände in Niedersachsen.

Wo gibt es Angebote für einen Familienerholungsurlaub?
www.urlaub-mit-der-familie.de | Bundesweit gibt es gemeinnützige Familien­ferien­stätten, die mit erschwing­lichen Preisen allen Familien offen stehen. Eine Übersicht über das Angebot finden Sie auf der Website der Bundes­arbeits­gemein­schaft Familien­erholung. Der Katalog "Urlaub mit der Familie" kann auch als Printversion angefordert werden.

www.jugendherberge.de | Eine bundesweite Übersicht aller Jugend­herbergen, Reservierungs­mög­lich­keiten und besondere Angebote für Familien bietet die Website des Deutschen Jugend­herberg­werks (DJH).

In unserer Adressdatenbank finden Sie die nieder­sächsi­schen Familien­ferien­stätten und Jugend­herbergen. Auch diese sind bestens auf Familien eingerichtet und bieten günstige Urlaubs­möglich­keiten. In den Schulferien haben viele der rund 80 nieder­sächsischen DJH-Jugend­herbergen außerdem attraktive Angebote für Familien und Allein­erziehende mit Kindern oder auch für Großeltern mit Enkeln.

www.bauernhofferien.de | Die Website listet Angebote von familien­freund­lichen Ferien- und Camping­möglich­keiten auf nieder­sächsischen Bauernhöfen.

www.reiseland-niedersachsen.de | Die Website listet Urlaubs- und Freizeittipps für die ganze Familie in Niedersachsen

Gefördert wird die Teilnahme an Familien­freizeiten mit bis zu sieben zusammen­hängenden Über­nachtungen. In diesen Familien­freizeiten gibt es neben dem Programm für die teil­nehmenden Familien auch ein Programm nur für die Eltern, in dem Themen wie Ehe-, Familien- und Erziehungs­fragen oder Fragen der gesund­heit­lichen Vorsorge behandelt werden. Die Förderung ist vom Familien­einkommen* abhängig.

Der Zuschuss beträgt je Übernachtungstag/Person bis zu 15,00 Euro.

Zuschläge sind möglich je Übernachtungstag

  • für Familienangehörige mit Behinderung bis zu 10,00 Euro,
  • je alleinerziehende Familie bis zu 10,00 Euro,
  • in einer gemeinnützigen Familienferienstätte oder Jugendherberge bis zu 15,00 Euro.

Wo und wie wird eine Förderung beantragt?
Antragsunterlagen erhalten Sie direkt von den Mitgliedsverbänden der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und der Arbeitsgemeinschaft der Familienverbände in Niedersachsen. Dort wird geprüft, ob noch Mittel zur Verfü­gung stehen, und wenn ja, wie hoch der Zuschuss ist. Bitte wenden Sie sich dazu direkt an den Anbieter Ihrer Familien­freizeit.

Wo gibt es Infos zu angebotenen Familienfreizeiten?
Entsprechende Angebote werden in den lokalen Medien (Tages­zeitungen, kosten­lose Wurf­zeitungen, soziale Medien, u. ä.) beworben. Sie finden Sie außerdem hier unter "Termine Familien­freizeiten".

Eine Förderung können Familien erhalten, deren Einkommen unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen liegt. Sie können die Einkommensgrenze und das Familieneinkommen schnell und einfach selbst ermitteln: Nutzen Sie dazu bitte die entsprechenden Rechner. Das Ergebnis können Sie ausdrucken. Ergibt die Berechnung, dass Ihr Jahresfamilieneinkommen unter der ermittelten Jahreseinkommensgrenze liegt, fügen Sie bitte den Berechnungsbogen als Nachweis für den Antrag bei.

Bitte füllen Sie je nach Ergebnis Ihrer Einkommensermittlung die Erklärung (S. 4) aus der Anlage zur Berechnung der Einkommenshöchstgrenze aus und bestätigen Sie die Richtigkeit Ihrer Angaben durch Ihre Unterschrift.

Termine Familienfreizeiten

Hier finden Sie die Termine aller Familienfreizeiten, die bezuschusst werden können. Bitte wenden Sie sich für die Anmeldung und mögliche Förderung direkt an die Anbieter der Freizeiten.