Weiter zum Inhalt

Land Niedersachsen fördert inklusive Projekte

Im Alltag, am Arbeits­platz, in der Schule oder im Sport­verein auf­einan­der zu­gehen, Barrieren ab­bauen und gleich­be­rech­tigte Teil­habe ermög­lichen: Projekte rund um Inklusion, Parti­zi­pation und Bewusst­seins­bildung können für zwei weitere Jahre vom Land Nieder­sachsen geför­dert werden. Für die Jahre 2023 und 2024 stehen ins­gesamt 650.000 Euro zur Verfügung. Anträge können beim Nieder­säch­sischen Landes­amt für Soziales, Jugend und Familie ge­stellt werden. Alle Infor­ma­tionen dazu auf soziales.niedersachsen.de.

Familienerholung

Für kinderreiche Familien, für Alleinerziehen­de oder für Familien mit einem behin­derten Kind ist ein ge­mein­samer Urlaub oft nicht er­schwing­lich. In diesen Fällen fördert Nieder­sachsen unter bestimm­ten Voraus­setzun­gen Familien­frei­zeiten und -erholungs­ange­bote. Informa­tionen für Familien dazu gibt es bei unseren Eltern­infor­ma­tionen. Fach­kräfte von Beratungs­stellen sowie inte­res­sierte Träger finden ent­sprechende Infor­mationen unter Richt­linie Familien­erholung.

Lebenshilfe-Ratgeber: Recht auf Teilhabe

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. hat den Rat­geber "Recht auf Teil­habe" über­arbeitet. Er bietet einen um­fassen­den Über­blick über Rechte und Sozial­leis­tungen, die Menschen mit geis­tiger Behin­derung zustehen. Er ist somit eine hilf­reiche Grund­lage für Mit­arbei­tende in Beratungs­stellen und bei Leistungs­er­bringern. Auch Eltern, Geschwister und andere Ange­hörige sowie recht­liche Betreu­erinnen und Betreuer finden im "Recht auf Teil­habe" alle wichtigen Infor­ma­tionen, damit sie Menschen mit geis­tiger Behin­derung bei der Durch­setzung ihrer Rechte unter­stützen können. Die Neu­auflage 2023 mit Rechts­stand 1. Januar 2023 berück­sich­tigt unter anderem die Änderungen durch das Teil­habe­stärkungs­gesetz, das Bürger­geld­gesetz, die Reform des Wohn­geldes, die Reform des Vormund­schafts- und Betreu­ungs­rechts, das Kinder- und Jugend­stärkungs­gesetz und die Neu­regelung zur Beglei­tung im Kranken­haus. Zu beziehen über www.lebenshilfe.de.

Aktionsplan Inklusion 2021/2022

Chancengleichheit, Akzeptanz, Respekt und eine voll­ständige Teil­habe von Menschen mit Behin­de­rungen in allen gesell­schaft­lichen Bereichen - von Schule und Arbeit über Sport bis hin zu Kultur und Tourismus - das sind die Ziele, die die UN-Behin­der­ten­rechts­kon­ven­tion vorgibt und die Nieder­sach­sen mit dem Aktions­plan Inklu­sion um­setzt. Das Kabinett hat daher am 10. Mai 2021 einen weiteren Aktions­plan Inklu­sion für die Jahre 2021 und 2022 be­schlossen - den Dritten seiner Art. Die Schaffung einer inklu­siven Gesell­schaft ist und bleibt eine Quer­schnitts­aufgabe, der sich alle - die gesamte Landes­regierung als auch alle gesell­schaft­lichen Akteu­rinnen und Akteure - ver­pflich­tet fühlen. Inklusion und die Teil­habe aller am gesell­schaft­lichen Leben soll gelebte Wirk­lich­keit werden. Der dritte Aktions­plan Inklusion 2021/2022 umfasst insgesamt 132 Maß­nahmen, davon 83 neue Maß­nahmen und 49 Fort­schrei­bungen des voran­ge­gangenen Aktions­plans 2019/2020. Das Nieder­säch­si­sche Sozial­minis­terium stellt die Aktions­pläne Inklusion zum Down­load auf seiner Website zur Verfügung unter www.ms.niedersachsen.de.

Übergangsfrist für Schwerpunktschulen verlängert

Die kommunalen Schulträger haben die erforderlichen Schulanlagen so zu errichten und zu unterhalten, dass alle Schülerinnen und Schüler einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang erhalten. Trotz größter Anstrengungen wird es den Schulträgern absehbar nicht gelingen, bis zum 01.08.2024 sicherzustellen, dass sämtliche Schulen in allen Bereichen baulich inklusiv hergerichtet sind. Daher wird die Übergangsfrist (ursprünglich bis 31.07.2024) durch Landesregierung und Landtag jetzt bis zum 31.07.2030 verlängert. Die Übergangsvorschriften zur inklusiven Schule ermöglichten es den Schulträgern über den 31.07.2018 hinaus mit Genehmigung der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung "Schwerpunktschulen" zu führen, wenn sie einen Plan dazu vorlegen, mit welchen Maßnahmen sie die inklusive Beschulung an den übrigen Schulen ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereichs sicherstellen wollen. Nach Ablauf dieser Vorschriften wäre für inklusive Schulen ohne Einschränkung der für sie jeweils erforderliche Mindeststandard zu gewährleisten. Quelle: Niedersächsischer Städtetag, 04.04.2024

Bericht der Landesregierung zur inklusiven Schule

Die Niedersächsische Landes­regierung hat die Aus­wir­kungen der Ein­führung der inklu­siven Schule für den Zeit­raum 2013 bis 2019 über­prüft. Der Bericht stellt unter anderem die Ent­wick­lung der Inklu­sion anhand der Schüler­zahlen dar. Erläu­tert werden außer­dem die mit der Inklu­sion ein­ge­setzten Ressourcen sowohl im Hin­blick auf Personal als auch auf das Inklusions­folge­kosten­gesetz. Die Ein­führung der Inklu­sion im Jahr 2013 bedeutet für die nieder­säch­si­sche Schul­land­schaft weit­rei­chende struk­tu­relle Ver­ände­rungen, neue Formen des diffe­ren­zieren­den Unter­richts, eine Anpas­sung von schul­internen Orga­nisa­tions­formen sowie bei allen Mit­wir­kenden eine ver­änderte Haltung gegenüber heter­ogenen Lern­gruppen. Nach § 178 Nieder­säch­si­sches Schul­gesetz (NSchG) in der der­zeit geltenden Fassung musste die Landes­regierung bis zum 31. Juli 2020 erst­mals die Aus­wirkungen der Ein­führung der inklu­siven Schule über­prüfen, die Über­prüfung erfolgt an­schließend im Vier-Jahres-Rhythmus. Hinter­grund ist eine ent­sprechende Verein­barung der Landes­regierung mit den kommu­nalen Spitzen­verbänden. Presse­mit­teilung Nieder­sächsische Landes­regierung, 04.08.2020

Das Niedersächsische Kultus­minis­terium infor­miert zur Ein­führung der inklu­siven Schule unter www.mk.niedersachsen.de.

Menschenskind - Elternberatung und verlässliche Begleitung

Die Diakovere Annastift Leben und Lernen gGmbH ist eine Insti­tu­tion der Dia­ko­nischen Behinder­ten­hilfe in Hannover, die Ange­bote der Ein­gliederungs­hilfe bereit­stellt. Das Beratungs­angebot Menschens­kind richtet sich an werdende Eltern, die nach einer vor­geburt­lichen Unter­suchung einen auf­fälligen Befund ihres Kindes erfahren haben. Eltern machen sich oft­mals bei der Ent­scheidung für Pränatale Unter­suchungen nicht die Gedanken, was sie tun würden, wenn ein Behin­derung zu erwarten ist. So trifft sie die Not­wendig­keit einer Ent­scheidung für oder gegen die Fort­setzung der Schwanger­schaft meist unvor­be­reitet. In der Eltern­beratung können sie alle Fragen zu der Behin­derung und den mög­lichen Ver­än­derungen bzw. Heraus­for­derun­gen stellen, um dann eine ein­ver­nehm­liche Ent­scheidung zu treffen. www.diakovere.de

Elternassistenzdienst Region Hannover

In der Region Hannover bietet der Eltern­assis­tenz e.V. einen Eltern­assistenz­dienst an, als Sachleistung oder als Abrechnung über das Persönliche Budget. Auch ein Persönliches Bugdet mit Nutzung der beim Elternverein angestellten Assistenzkräfte ist in der Region Hannover möglich. Die Elternassistenz kann auch mit Leistungen der Pflegeversicherung kombiniert werden. Kontaktdaten und weitere Informationen auf elternassistenz.de.

Assistenzleistungsfonds für ehrenamtlich Tätige

Ehrenamtlich tätige Menschen mit Behin­de­rungen in Niedersachsen können aufgrund der Richt­linie über die Gewährung von Leistun­gen aus dem Landes­fonds finanzielle Mittel für Assistenz­leistungen beantragen. Das Ziel  ist es, Menschen mit Behin­derungen in der Ausübung eines Ehren­amtes in leitender Funktion oder bei der Vertretung in Gremien bei der Finan­zierung der benötigten Assistenz­leistungen zu unter­stützen. Ihnen soll so die Übernahme eines Ehren­amtes und damit eine aktive Mit­wirkung in der Zivil­gesell­schaft ermöglicht werden. Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung informiert über die Antrag­stellung.

Inklusive Bildung

Ein Fachportal der Aktion Mensch richtet sich an Lehrerinnen und Lehrer aller Schul­formen, Bildungs­verant­wortliche sowie außer­schu­li­sche Pädagoginnen und Pädagogen, kurz: An alle, die mit Kindern und Jugendlichen zusam­men­arbeiten und in diesem Kontext mit dem Thema Inklusion konfrontiert sind. Das Online-Angebot www.inklusion.de bietet neben nütz­lichen Informationen auch Impulse für den Unterricht und didak­tische Materialien für die Umsetzung vor Ort.

Stottern und Schule

Für viele stotternde Kinder und Jugendliche ist die Schulzeit belastend. Sie schämen sich für ihr unflüssiges Sprechen und fürchten negative Reaktionen darauf. Oder sie stehen unter Druck, weil sie ihr Stottern ständig verstecken. Die Bundesvereinigung Stottern & Selbsthilfe e.V. (BVSS) informiert über die anerkannte Sprechbehinderung mit einer Website, die sich an Stotternde Schülerinnen und Schüler, Eltern Lehrkräfte wendet. Sie erfahren, wie Rechte Betroffene haben und wie sie zuhause und in der Schule unterstützt werden können.
www.stottern-und-schule.de

Informationen für Schwangere mit Behinderungen

Menschen mit Behinderungen haben häufig erhöhten und sehr spezifi­schen Informations­bedarf. Dies gilt gleichermaßen für die Themen Schwanger­schaft, Geburt und die erste Zeit mit ihrem Kind. Die Bundes­zentrale für gesund­heit­liche Aufklärung bietet Informationen für Schwangere mit Seh- oder Hör­beein­träch­tigung oder einer Querschnitts­lähmung im Internetportal www.familienplanung.de an. Auch werdende Mütter mit chronischen Erkrankungen können sich dort informieren.