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Recht auf gewaltfreie Erziehung

Kinder haben das Recht, in einer fürsorg­lichen, liebevollen Atmos­phäre ohne Gewalt und Vernach­lässigung aufzuwachsen. In Deutschland ist das Recht auf gewaltfreie Erziehung erst seit dem Jahr 2000 im Bürger­lichen Gesetzbuch verankert. Und dabei geht es nicht nur um körperliche Gewalt:

"Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Erziehungs­maß­nahmen sind unzulässig."
(§ 1631, Abs. 2 BGB)

Was genau mit seelischer oder psychischer Gewalt und entwürdigenden Erziehungs­maß­nahmen gemeint ist, erklärt ein Video des Kinderschutzbundes: zum Erklärfilm auf YouTube

Seit 2009 ist der Schutz von Kindern auch in der Niedersächsischen Landesverfassung explizit verankert:

"Kinder und Jugendliche haben als eigen­ständige Personen das Recht auf Achtung ihrer Würde und gewaltfreie Erziehung. Wer Kinder und Jugendliche erzieht, hat Anspruch auf angemessene staatliche Hilfe und Rücksicht­nahme. Staat und Gesellschaft tragen für altersgerechte Lebens­bedingungen Sorge. Kinder und Jugendliche sind vor körperlicher und seelischer Vernach­lässigung und Miss­handlung zu schützen." (Artikel 4a)

Wertvolle Tipps rund um das Thema liebevolle, gewaltfreie Erziehung gibt es auf Instagram unter #einetrachtliebe. Die Social Media Kam­pagne des Niedersächsischen Sozial­minis­teriums richtet sich an Mütter und Väter und liefert auch Beratungs­möglich­keiten für Kinder und Jugendliche. Mehr Informationen dazu gibt es außerdem auf www.einetrachtliebe.de.